Unsere AGBs
Allgemeine Verkaufsbedingungen
I.
1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden oder zu Übergeben.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
II.
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
2. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Hohe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Der Besteller kann sich nur dann auf Anrechnung berufen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
III.
1. Im Verzugsfall ist unsere Schadensersatzpflicht auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, falls ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder falls der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
IV.
1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbesetigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen als dem Erfüllungsort gebracht wurde.
2. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit Oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlagt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
3. Soweit sich nachstehend nicht etwas anderes ergibt, sind weitergehende Anspruche des Bestellers gleich aus
welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schaden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des Bestellers.
4. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzanspruche wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
5. Soweit wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschaden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
V.
1. Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschrankt ist, gilt dies auch für alle Anspruche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere aber auch für Anspruche aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
2. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Anspruche gem. §§1,4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschrankt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VI.
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wechsel und Schecks werden, falls keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, nur zahlungs- bzw. erfüllungshalber entgegengenommen. In diesem Fall gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Gutschrift des Wechsel- bzw. Scheckbetrags auf unserem Konto.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
3. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
VII.
1. Falls der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz und gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.